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Arbeitsrecht
 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich überwiegend für Arbeitnehmer tätig.

Mein Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung nach unberechtigten Maßnahmen des Arbeitgebers wie beispielsweise Abmahnung oder Kündigung, sowohl außergerichtlich (z.B. Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung mit Abfindung) als auch gerichtlich (z.B. Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung).

 

Michael Menz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Guardinistraße 80, 81375 München, Tel. und Fax 089/20245972, E-Mail mm@anwalt-menz.de